Drei-Säulen-Prinzip

1972 hat das Schweizer Volk erstmalig und einzigartig einem Konzept zur sozialen Sicherheit zugestimmt. Die Verfassungs­grundlage für das Drei-Säulen-Prinzip wurde verankert. Der Versicherungsschutz der Wohnbevölkerung bezüglich der Risiken Invalidität, Alter und Tod wurde konzeptionell angegangen.

Nach diesem Prinzip soll die staatliche AHV/IV als erste Säule mit ihren Renten für die ganze Wohnbevölkerung den Existenzbedarf angemessenen decken. Die berufliche Vorsorge bildet die zweite Säule, welche zusammen mit der ersten Säule allen Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmern die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglicht. Die dritte Säule schliesslich bildet die Selbstvorsorge. Hier kann der Vorsorgebedarf frei gewählt werden.

1. Säule

Der Bund führt obligatorische Versicherungen durch, welche den minimalen Existenzbedarf bei Erwerbsausfall decken. Die Alters- und Hinterlassenen­versicherung (AHV) sowie die Invaliden­versicherungen (IV) sind die Sozialversicherungs­zweige, welche in die erste Säule gehören. Die Ergänzungs­leistungen (EL) können tiefe Renten der AHV und der IV nach einer Bedarfsabklärung erhöhnen

www.ahv.ch
www.bsv.admin.ch

2. Säule

Der Bund schreibt den Unternehmern per Gesetz vor, wie das Sozialversicherungs-System im Rahmen der beruflichen Vorsorge zu ergänzen ist, damit bei Erwerbsausfall die gewohnte Lebenshaltung weitergeführt werden kann.

www.bag.admin.ch

3. Säule

Die individuelle Ergänzung der ersten und zweiten Säule soll weitgehend Privatsache sein. Mit der dritten Säule können individuelle Bedürfnisse abgedeckt werden. Das Drei-Säulen-Prinzip ist ein Konzept, welches die staatliche, die berufliche und die individuelle Vorsorge zusammenfasst zu einem umfassenden Vorsorgeschutz der einzelnen Versicherten und ihren Hinter­lassenen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Von Bedeutung für den einzelnen ist aber die Gesamtheit der obligatorischen und freiwilligen Sozialversicherungen, einerseits sind dies die betrieblichen Versicherungs­möglichkeiten, andererseits die persönlichen privaten. So erbringen z.B. neben der beruflichen Vorsorge auch die Unfallversicherung und die Militär­versicherung bei Invalidität und Tod Renten­leistungen. Um ein vertieftes Verständnis zu erhalten, müssen die einzelnen Säulen verfeinert betrachtet werden.